Rathaus

Lebenslage

Gläubiger und Schuldner

Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.

Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK