Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Dienstleistungen
Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
Wohnsitz abmelden
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Übergeordnete Lebenslage: Umzug