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Dienstleistung

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland schließen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, welche Papiere Sie benötigen. Auskünfte erteilen Ihnen das ausländische Standesamt, die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland und die deutsche Botschaft im betreffenden Land.

Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dazu gehören z.B. Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz und die Türkei. Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesbeamten Ihres Wohnsitzes (bzw. des letzten Wohnsitzes) in Deutschland.

Wenn Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben, dann lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen und evtl. durch die deutsche Botschaft legalisieren.

Im Ausland können Sie häufig keine Namenserklärung abgeben, wie sie das deutsche Recht vorsieht. Nach der Rückkehr nach Deutschland sollten Sie baldmöglichst beim Standesbeamten die Heiratsurkunde vorlegen und - wenn Sie es wünschen - eine Erklärung zur Namensführung (gemeinsamer Ehename usw.) abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit, für eine im Ausland geschlossene Ehe ein deutsches Familienbuch anlegen zu lassen.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vom deutschen Partner die Abschrift des Familienbuches der Eltern (bitte nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch), sie wird ausgestellt vom zuständigen Standesbeamten oder die Abstammungsurkunde (wenn die Eltern vor dem 01.01.1958 geheiratet haben).

Wenn Sie schon verheiratet waren, wird zusätzlich die beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (Scheidung, Tod des Ehepartners) benötigt.

Der ausländische Partner muss eine Geburtsurkunde und einen Ledigkeitsnachweis vorlegen. Wenn er schon einmal verheiratet war, dann zusätzlich die Heiratsurkunde und eine Familienstandsbescheinigung.

Alle ausländischen Urkunden müssen im Original mit in Deutschland gefertigten Übersetzungen vorgelegt werden, wenn es sich nicht um "internationale Urkunden" handelt. Im Einzelfall fragen Sie bitte bei Ihrem Standesamt.


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