Rathaus

Dienstleistung

Bestattungsangelegenheiten

Was ist zu tun bei einem Sterbefall?

  • Sofort den Hausarzt oder diensthabenden Arzt benachrichtigen.
  • Das Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, am nächsten Werktag benachrichtigen. Bei einem Sterbefall im Alten- oder Pflegeheim sowie im Krankenhaus übernimmt meist diese Institution die Meldung.
  • Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen, damit der oder die Verstorbene in die Leichenhalle verbracht wird. Wenn Sie den Bestattungsunternehmer mit allen weiteren Formalitäten beauftragen ist somit alles für Sie erledigt. Ansonsten müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    - Nachweis zur Person des Anzeigenden (Ausweis)
    - Ärztliche Todesbescheinigung
    - Urkunden, die den Familienstand des Verstorbenen belegen können wie Stammbuch,
    Geburts- oder Abstammungsurkunde, Scheidungsurteile. Dies entfällt wenn das
    Standesamt die Personenstandsbücher führt aus denen dies ersichtlich ist.
  • Wahl des Grabes, Abklärung mit der Friedhofsverwaltung der Gemeinde.
  • Die Hinterbliebenenrente ist, wenn möglich, innerhalb von 14 Tagen nach dem Sterbefall zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Sterbeurkunde anfordern

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