Rathaus

Dienstleistung

Sterbefall

Was ist zu tun bei einem Sterbefall?

  • Sofort den Hausarzt oder diensthabenden Arzt benachrichtigen.
  • Das Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, am nächsten Werktag benachrichtigen.
  • Bei einem Sterbefall in der Gemeinde Bösingen steht Ihnen Bürgermeister Blepp auch am Wochenende unter der Telefonnummer 0151 19117868 gerne zur Verfügung.
  • Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen, damit der oder die Verstorbene in die Leichenhalle verbracht wird. Wenn Sie den Bestattungsunternehmer mit allen weiteren Formalitäten beauftragen ist somit alles für Sie erledigt.

Formular & Online-Prozess
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Bestellung Sterbeurkunde
Verfahrensablauf
Wenn ein Bestatter beauftragt wird, erledigt dieser die entsprechenden Formalitäten.

Mitzubringen sind ansonsten folgende Unterlagen:

  • der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung
  • Umschlag 1 des vertraulichen Teils der Todesbecheinigung
    bei Ledigen zusätzlich:
  • die Geburtskunde
    bei Verheirateten zusätzlich:
  • die Heiratsurkunde oder die
  • beglaubigte Abschrift des Familienbuches
    bei Verwitweten zusätzlich:
  • die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
    bei Geschiedenen zusätzlich:
  • das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Kosten/Leistung
Sterbeurkunde 12,00 €
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