Rathaus

Dienstleistung

Hallennutzung

Die Vereine beider Ortsteile können die Festhallen in beiden Ortsteilen für Veranstaltungen mieten. Privatpersonen können die Hallen nicht mieten.

In den Ferien sind die Hallen wie folgt geschlossen:
Herbstferien: komplett geschlossen
Weihnachtsferien: komplett geschlossen
Osterferien: eine Woche geschlossen
Pfingstferien: eine Woche geschlossen
Sommerferien: drei Wochen geschlossen

Die genauen Schließzeiten der Hallen, werden rechtzeitig vor den Ferien im Amtsblatt veröffentlicht.

Tanzveranstaltungen, Hochzeiten usw. sind grundsätzlich nicht in den Ferien erlaubt!

Hinweis zum Bürgersaal in Herrenzimmern:

Die Mietung des Bürgersaals ist nur für Bewohner der beiden Ortsteile möglich!

Formular & Online-Prozess
Frist/Dauer

Hallenveranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vorher anzumelden.

Kosten/Leistung

Die Abrechnung erfolgt nach Dauer und Verbrauch (Strom, Wasser ect.) der Veranstaltung.

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