Rathaus

Dienstleistung

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Es gibt verschiedene Arten von Gewerbezentralregisterauskünften, so wird beispielsweise unterschieden, ob es für private Zwecke (1) benötigt wird oder ob es bei einer Behörde vorzulegen ist (9).

Bei einer Gewerbezentralregisterauskunft an eine Behörde muss die genaue Anschrift angegeben werden!

Frist/Dauer

Gewerbezentralregisterauskünfte können ohne größere Bearbeitungsdauer beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Die Gewerbezentralregisterauskunft liegt nach ca. einer Woche vor.

Für private Zwecke wird es direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.

Für eine Behörde wird es direkt zur angegebenen Behörde geschickt.

Kosten/Leistung
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
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