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Dienstleistung

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer, eine auf Grund eines Bundesgesetzes erhobene Steuer, wird auf Grund des Grundlagebescheides des zuständigen Finanzamtes, des Gewerbesteuermessbescheides festgesetzt.

Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzten veranlagten Jahres. Abweichende Festsetzung durch die Gemeinde ist möglich, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass ein anderes Betriebsergebnis zu erwarten ist, als es vom Finanzamt zu Grunde gelegt worden ist.

Verfahrensablauf

Die Gewerbesteuer gehört zu den wesentlichsten Einnahmen der Gemeinde. Durch enorme Freibeträge ist die Gewerbesteuer zwischenzeitlich zu einer sogenannten Industriesteuer geworden.

Der Hebesatz beträgt: 340 v.H.

Frist/Dauer

Auf die Rechtsmittelfrist von 1 Monat wird im Bescheid hingewiesen, gegen die förmliche Gewerbesteuerfestsetzung sind nur innerhalb dieser Frist Einwendungen möglich.

Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. Hiervon unabhängig sind eventuell festgesetzte Vorauszahlungen zu den auf dem Bescheid ausgewiesenen Fälligkeitstagen zu erbringen.

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