Rathaus

Dienstleistung

Erschließungsbeiträge

Zur Deckung ihres Erschließungsaufwandes erhebt die Gemeinde einen Erschließungsbeitrag nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie nach der Maßgabe der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung. Die Gemeinde trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Es besteht auch die Möglichkeit den Erschließungsbeitrag mittels einer Ablösevereinbarung abzulösen. Von diesem Instrument wird insbesondere bei der Erschließung von Neubaugebieten gerne Gebrauch gemacht um dem Bauherrn Planungssicherheit geben zu können.
Für Detailfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK